Analog zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) soll das geplante Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWG) den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor vorantreiben.
Ziel des Erneuerbare Energien Wärme Gesetzes ist, den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich bis 2020 auf 14% zu erhöhen. Zweck des Erneuerbare Energien Wärme Gesetzes ist auch hier der Klimaschutz sowie die Schonung fossiler Ressourcen und die Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten.
Im Jahr 2007 trug der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Wärmebereitstellung rund 6,5% bei (2006: 6%) . Größten Anteil hatte dabei die Nutzung von Biomasse. Weitere erneuerbare Energien, die zur Wärmeerzeugung genutzt werden können sind Solarenergie, Erdwärme (Geothermie) aber auch Luft und Wasser.
Durch das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz sollen Eigentümer von Gebäuden dazu verpflichtet werden, für ihre Wärmeversorgung zum Teil erneuerbare Energien zu nutzen. Außerdem soll die Nutzung erneuerbarer Energien auch in Zukunft finanziell gefördert werden. Darüber hinaus erleichtert das EEWG den Ausbau von Wärmenetzen. Kommunen können dann im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben.
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